COVID RichtLInien
Lieber Gast,
nachstehend möchten wir Ihnen ein paar Informationen betreffend den Corona Richtlinien sowie zum Testangebot vor Ort geben:
In unseren Chalets benötigen Sie weiterhin keinen 3 G Nachweis, da während ihres Aufenthaltes kein Personal vor Ort ist. Der Zugang zu den Chalets erfolgt ebenfalls kontaktlos über einen Zutrittscode.
Unsere Chalets werden nach jeder Abreise gereinigt und desinfiziert. Alle Textilien werden ebenfalls professionell gereinigt.
Bitte Beachten sie die derzeit geltenden Einreisebestimmungen nach österreich
Hier finden sie weitere wichtige Informationen betreffend den COVID-19-Bestimmungen in Osttirol sowie für die Ein- und Ausreise nach Österreich.
Welche Testmöglichkeiten gibt es für Urlaubsgäste?
- In Österreich gilt der sogenannte 2G-Nachweis (genesen oder vollständig geimpt) als Eintrittsvoraussetzung für die meisten Bereiche.
- In einer vierwöchigen Übergangsfrist ist auch eine Erstimpfung in Verbindung mit einem PCR-Test als Zutrittsnachweis zugelassen (Antigen-Tests sind nicht mehr gültig).
- Gäste und Einheimische können sich in den 40 Teststraßen des Landes Tirol kostenlos auf COVID19 testen lassen.
- Die zugesandte Bestätigungs-SMS bzw. -Mail gilt für 72 Stunden.
- Informationen zur nächstgelegenen Testmöglichkeit erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber.
- Eine Übersicht aller Teststraßen ist online verfügbar.
- Eine Anmeldung ist unter tiroltestet.leitstelle.tirol möglich.
Testnachweis bei Grenzüberschreitung
Sofern Gäste für die Rückreise in Ihr Heimatland ein negatives Testergebnis benötigen, kann ein PCR-Test in einer der mehr als 40 Teststraßen des Landes Tirol gemacht werden.
Corona-Stornobedingungen – gültig für alle Buchungen Winter 2021/2022
Kostenlose Stornogarantie bis 48 Stunden vor Anreise wenn einer dieser Gründe vorliegt:
- Sie selbst oder eine einer der Mitreisenden sind COVID-19 Positiv getestet oder eine K1 Person (Vorlage eines positiven Tests/Offizieller Bescheid notwendig)
- Sollten sie mit Kindern anreisen und stornieren müssen, werden wir versuchen einen geeigneten Ersatztermin zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, würden wir Stornogebühren in Rechnung stellen, diese aber bei ihrer nächsten Buchung vergüten.
Bei sonstigen Umständen gelten die allgemeinen österreichischen Hotelstornobedingungen.